Montag, 20. Dezember 2010

Quo Vadis gemeinsames Sorgerecht?

Seit im Jahre 2004 der schwyzer Nationalrat Reto Wehrli sein Postulat für die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall eingereicht hat, ist viel Zeit vergangen. Ein Rückblick und Ausblick ist daher angebracht.

Aktuelle Gesetzeslage:
Aktuell ist das gemeinsame Sorgerecht für verheiratete Eltern bei der Scheidung auf gemeinsamen Antrag möglich. Unverheiratete Eltern müssen das gemeinsame Sorgerecht ebenfalls gemeinsam beantragen, allerdings schon bei der Geburt des Kindes.

Geplante Änderung
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll neu die gemeinsame elterliche Sorge auch nach der Scheidung in der Regel erhalten bleiben. Dies bedeutet eine Umkehr der heutigen Situation. In der letzten bekannten Version des Bundesrates war hingegen für unverheiratete Eltern nach wie vor kein Regelfall vorgesehen.

Fahrplan
Nachdem im April 2009 die Vernehmlassung abgeschlossen war, blieb es still bis Ende 2009. Nicht zuletzt aufgrund der Intervention verschiedener Nationalräte sah sich der Bundesrat veranlasst, Mitte Dezember 2009 in einer Medienmitteilung den aktuellen Stand der Entwicklung bekannt zu geben. Gleichzeitig kündigte er an, im Verlauf des Jahres 2010 eine fertige Botschaft an das Parlament zu übergeben.
Das Jahr 2010 neigt sich dem Ende zu und noch immer steht die Botschaft des Bundesrates aus. Ob daher das Versprechen noch eingehalten werden wird, ist mehr als fraglich. Und so vergeht wieder ein Jahr ohne dass in dieser für soviele Menschen wichtigen Frage Fortschritte gemacht werden konnten.

Aktuelle Realität
Die aktuelle Gesetzeslage, welche das gemeinsame Sorgerecht nur auf gemeinsamen Antrag ermöglicht, führt in Kombination mit der statistischen Realität zu einem Quasi-Vetorecht der Frau im Scheidungsfall.
Laut Statistik wird die alleinige Sorge in der überwiegenden Mehrheit (>80%) der Frau zugeteilt, sofern kein gemeinsamer Antrag vorliegt. Es gibt also kaum einen Grund für eine Frau, einen solchen Antrag mit zu tragen. Gleichzeitig ist es für Väter praktisch unmöglich, das gemeinsame Sorgerecht zu erreichen. Ein einseitiger Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ist nicht möglich, ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht kontraproduktiv und praktisch aussichtslos. So entsteht eine Schräglage welche in extremen Fällen zu einem Machtmittel der Frau wird. Diesem Misstand gilt es nun endlich entgegen zu treten – der Bundesrat ist dringend gefordert, dieses wichtige Thema nicht weiter auf die lange Bank zu schieben, geht es doch um nicht weniger als die Zukunft unserer Kinder. Rund die Hälfte aller Ehen wird heute geschieden, es ist daher nicht mehr angebracht, von Einzelfällen zu sprechen.

Standpunkte
Während die Väterorganisationen unisono die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge begrüssen (aus obgenannten Gründen), wird diese Gesetzesänderung von vielen Frauenorganisationen nach wie vor vehement bekämpft. Während die Väter hauptsächlich beklagen, bei der Scheidung quasi unbesehen aus der Verantwortung für ihre Kinder gestossen zu werden, wird von Frauenseite häufig behauptet, Väter würden das Sorgerecht lediglich als Machtmittel anstreben, es würde ihnen gar nicht um die Kinder gehen.

Dabei wird gerne verkannt, dass die heutige Vätergeneration eine andere ist, als diejenige, welche viele der heute in diiesen Frauenorganisationen aktiven Frauen noch selber erlebt haben. Während die Väterbewegung seit längerem den Dialog sucht, sind auf der anderen Seite leider häufig noch dicke Wände spürbar.

Entscheidend scheint mir, dass die anstehenden Fragen nur gemeinsam gelöst werden können. Nur wenn Männer und Frauen zusammenarbeiten, entsteht Elternschaft. Wollen wir also Elternschaft bewahren, müssen Männer und Frauen lernen, zusammen zu arbeiten, auch wenn sie nicht mehr zusammen leben.

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