Montag, 20. Dezember 2010

Quo Vadis gemeinsames Sorgerecht?

Seit im Jahre 2004 der schwyzer Nationalrat Reto Wehrli sein Postulat für die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall eingereicht hat, ist viel Zeit vergangen. Ein Rückblick und Ausblick ist daher angebracht.

Aktuelle Gesetzeslage:
Aktuell ist das gemeinsame Sorgerecht für verheiratete Eltern bei der Scheidung auf gemeinsamen Antrag möglich. Unverheiratete Eltern müssen das gemeinsame Sorgerecht ebenfalls gemeinsam beantragen, allerdings schon bei der Geburt des Kindes.

Geplante Änderung
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll neu die gemeinsame elterliche Sorge auch nach der Scheidung in der Regel erhalten bleiben. Dies bedeutet eine Umkehr der heutigen Situation. In der letzten bekannten Version des Bundesrates war hingegen für unverheiratete Eltern nach wie vor kein Regelfall vorgesehen.

Fahrplan
Nachdem im April 2009 die Vernehmlassung abgeschlossen war, blieb es still bis Ende 2009. Nicht zuletzt aufgrund der Intervention verschiedener Nationalräte sah sich der Bundesrat veranlasst, Mitte Dezember 2009 in einer Medienmitteilung den aktuellen Stand der Entwicklung bekannt zu geben. Gleichzeitig kündigte er an, im Verlauf des Jahres 2010 eine fertige Botschaft an das Parlament zu übergeben.
Das Jahr 2010 neigt sich dem Ende zu und noch immer steht die Botschaft des Bundesrates aus. Ob daher das Versprechen noch eingehalten werden wird, ist mehr als fraglich. Und so vergeht wieder ein Jahr ohne dass in dieser für soviele Menschen wichtigen Frage Fortschritte gemacht werden konnten.

Aktuelle Realität
Die aktuelle Gesetzeslage, welche das gemeinsame Sorgerecht nur auf gemeinsamen Antrag ermöglicht, führt in Kombination mit der statistischen Realität zu einem Quasi-Vetorecht der Frau im Scheidungsfall.
Laut Statistik wird die alleinige Sorge in der überwiegenden Mehrheit (>80%) der Frau zugeteilt, sofern kein gemeinsamer Antrag vorliegt. Es gibt also kaum einen Grund für eine Frau, einen solchen Antrag mit zu tragen. Gleichzeitig ist es für Väter praktisch unmöglich, das gemeinsame Sorgerecht zu erreichen. Ein einseitiger Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ist nicht möglich, ein Antrag auf alleiniges Sorgerecht kontraproduktiv und praktisch aussichtslos. So entsteht eine Schräglage welche in extremen Fällen zu einem Machtmittel der Frau wird. Diesem Misstand gilt es nun endlich entgegen zu treten – der Bundesrat ist dringend gefordert, dieses wichtige Thema nicht weiter auf die lange Bank zu schieben, geht es doch um nicht weniger als die Zukunft unserer Kinder. Rund die Hälfte aller Ehen wird heute geschieden, es ist daher nicht mehr angebracht, von Einzelfällen zu sprechen.

Standpunkte
Während die Väterorganisationen unisono die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge begrüssen (aus obgenannten Gründen), wird diese Gesetzesänderung von vielen Frauenorganisationen nach wie vor vehement bekämpft. Während die Väter hauptsächlich beklagen, bei der Scheidung quasi unbesehen aus der Verantwortung für ihre Kinder gestossen zu werden, wird von Frauenseite häufig behauptet, Väter würden das Sorgerecht lediglich als Machtmittel anstreben, es würde ihnen gar nicht um die Kinder gehen.

Dabei wird gerne verkannt, dass die heutige Vätergeneration eine andere ist, als diejenige, welche viele der heute in diiesen Frauenorganisationen aktiven Frauen noch selber erlebt haben. Während die Väterbewegung seit längerem den Dialog sucht, sind auf der anderen Seite leider häufig noch dicke Wände spürbar.

Entscheidend scheint mir, dass die anstehenden Fragen nur gemeinsam gelöst werden können. Nur wenn Männer und Frauen zusammenarbeiten, entsteht Elternschaft. Wollen wir also Elternschaft bewahren, müssen Männer und Frauen lernen, zusammen zu arbeiten, auch wenn sie nicht mehr zusammen leben.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Happy Birthday ZwüscheHalt

Happy Birthday ZwüscheHalt
Beitrag in der Männerzeitung - Dezember 2010

Vor genau einem Jahr hat das erste Väter- und Familienhaus der Schweiz seine Tore geöffnet. Darum feiert nicht nur die Männerzeitung ein rundes Jubiläum, sondern auch die Institution ZwüscheHalt kann ein erstes, kleines Jubiläum feiern.

Als wir am 10. Dezember 2009 unsere Tore öffneten wussten wir nicht, was uns erwarten würde. Würden wir überrannt werden, würden schon bald Männer vor unserer Türe Schlange stehen, oder würde ganz im Gegenteil gar niemand sich für dieses Angebot interessieren? Wie würde die Öffentlichkeit unser Angebot aufnehmen und wie würde sich die Zusammenarbeit mit Institutionen und staatlichen Stellen gestalten.

Ganz viele Fragen, nur sehr wenige Antworten. Wir wussten natürlich schon, dass ein solches Angebot nötig war, sonst hätten wir uns ja gar nicht darauf eingelassen. Es hing aber vieles davon ab, wie Behörden und Beratungsstellen reagieren würden.

Zunächst geschah gar nichts. Weihnacht kam näher und nichts geschah. Doch dann, am 19. Dezember, mitten während der Waldweihnacht des VeV klingelte das Telefon. Am anderen Ende ein junger Mann, verzweifelt, den Tränen nah, fragte er, ob es wohl möglich sei, dass er mit seinem Sohn zu uns kommen könne.

Fast hätten wir angefangen, zu jubeln, das schien uns dann aber doch etwas bizarr, schliesslich war die Situation für den jungen Mann alles andere als lustig.

Am nächsten Tag, ein Sonntag rief er gegen Abend nochmals an, er war jetzt mit seinem Sohn geflüchtet und wartete auf uns in einem Restaurant. Zur gleichen Zeit hatte es angefangen, wie wild zu schneien sodass unsere allererste Einquartierung eine ziemliche Rutschpartie wurde. Doch am späteren Abend waren Vater und Sohn sicher und wohlbehalten im ZwüscheHalt einquartiert – glücklich und erschöpft.

So hatten wir über die ganzen Festtage unseren ersten Gast und kamen auch gleich schon ein erstes Mal an unsere Grenzen, zeigte sich doch, dass ein psychisch labiler Gast uns ganz schön fordern konnte, insbesondere über die Festtage, mit reduziertem Pikett.

Aber es gelang uns, die Situation zu meistern und unsere Gäste blieben bis Mitte Januar bei uns einquartiert.

Leider war dies schlussendlich doch keine Erfolgsgeschichte, ein etwas engstirniger Bezirksrichter entschied innerhalb von wenigen Minuten, dass das Kind der Mutter zu übergeben sei, und fortan bei dieser zu wohnen habe. Eine Chance wurde hier vertan, doch zumindest über die heiklen Festtage gelang es uns, dem jungen Mann und hauptsächlich seinem 2 jährigen Sohn eine sichere und ruhige Bleibe zu geben.

In den folgenden Wochen und Monaten war das Haus eigentlich ständig mehr oder weniger besetzt. Immer wieder wohnten und wohnen Männer für kürzere oder längere Zeit bei uns, mal mit, mal auch ohne ihre Kinder.

Insgesamt nahmen 20 Männer mit 14 Kindern unsere Dienste in Anspruch, gesamthaft ergab das ein Total von rund 400 Übernachtungen.

Nicht alle Männer die bei uns anfragten, kamen auch tatsächlich in den ZwüscheHalt. Getreu der Definition, dass ein Beratungsgespräch der kürzestmögliche ZwüscheHalt ist, konnten wir in den ersten 9 Monaten über 500 Beratungen, Begleitungen, Standortbestimmungen und weitere Dienstleistungen erbringen. Dabei reicht unser Einsatz vom einfachen Email über ein Telefongespräch bis hin zu persönlichen Gesprächen oder gar Begleitungen bei Behördengängen usw.

Unser Team war dabei mit allen möglichen Überraschungen konfrontiert. So hatten wir zum Beispiel einen Gast, der nur spanisch sprach. Wir waren dank der breiten Basis des VeV in der Lage, ihm einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen, der ihm bei wichtigen Behördengängen helfen konnte.

Es gäbe unzählige Geschichten und Erlebnisse zu erzählen, doch das würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen.

Parallel zur konkreten Arbeit im Haus begann unser Team auch intensiv, sich zu vernetzen. In unzähligen Gesprächen, Mails, Treffen, Präsentationen und anderen Formen der Vernetzung gelang es uns, das Angebot des ZwüscheHalt innert kürzester Zeit im Aargau und auch darüber hinaus bekannt zu machen. Insbesondere das Feedback von Fachstellen war dabei sehr erfreulich. Immer wieder hören wir von Fachleuten aus allen möglichen Richtungen, dass unser Angebot hoch geschätzt wird und dringend notwendig sei.

Natürlich gibt es auch immer noch einige Skeptiker, oder vielmehr Skeptikerinnen müsste man eigentlich sagen. Es gibt leider immer noch einige „bewegte“ Frauen die glauben, jedes Engagement FÜR Männer sei gleichzeitig GEGEN Frauen gerichtet und müsse darum aufs schärfste bekämpft werden. Doch glücklicherweise ist diese Haltung stark im Schwinden begriffen und wir können auf mehrheitlich positive bis höchst erfreuliche Kontakte zurückblicken.

Besonders freut uns die Unterstützung unserer Standortgemeinde sowie verschiedenen dort angesiedelten Institutionen. Wir wurden mit offenen Armen empfangen und freuen uns sehr darüber. Die Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden, aber auch mit der Schule, den Kirchen und weiteren involvierten Organisationen klappt ausgezeichnet.

Unser Projekt wurde aus Mitteln des VeV für 12 Monate vorausfinanziert. Die letzten Monate haben wir intensiv nach Möglichkeiten einer Refinanzierung gesucht. Zahllose Gespräche mit möglichen Geldgebern fanden und finden statt und ein gewisser Erfolg ist auch eingetroffen. Zur Zeit ist der Fortbestand des ZwüscheHalt nicht akut gefährdet, aber doch mittelfristig in Frage gestellt.

Staatliche Stellen stehen bei unseren Bemühungen im Vordergrund, sind wir doch überzeugt, dass über kurz oder lang ein staatlicher Leistungsauftrag das langfristige Bestehen einer Institutione wie dem ZwüscheHalt sicherstellen muss. Selbstverständlcih konzentrieren wir uns aber auch auf andere Institutionen wie die Kirchen oder Stiftungen mit entsprechendem Zweck.

Ein Teil der Finanzierung soll natürlich auch über private Spenden gedeckt werden, ausserdem werden ja auch Einnahmen erzielt da unsere Gäste einen Tagessatz entrichten müssen, der ihrem Einkommen angepasst erhoben wird.

Auf diese Weise hoffen wir, das Angebot ZwüscheHalt über die Runden bringen zu können, bis wir auf eigenen Beinen stehen können, bzw. bis der Staat seine Verantwortung in diesem Bereich wahrnimmt. Sollten Sie lieber Leser also bisher noch nicht wissen, wem Sie dieses Jahr eine Spende zukommen lassen wollen, so lege ich Ihnen das Projekt ZwüscheHalt ans Herz. Der Trägerverein VeV hat den Status „gemeinnützig“ vor 3 Jahren erhalten, Spenden an diesen Verein sind daher steuerabzugsfähig und werden selbstverständlich auch schriftlich bestätigt.

Wir haben in den vergangenen 12 Monaten vielen Menschen aktiv Unterstützung geleistet. Wir konnten darüber hinaus dank unserer Arbeit bei vielen Fachstellen und Fachpersonen Sensibilität für die Anliegen von Männern schaffen und unsere Sicht der Dinge einbringen.

Allen unseren Gästen konnten wir in der Not helfen, für Alle stand unser Haus und unser Ohr offen und wir sind überzeugt, dass wir diesen Menschen einen guten Dienst erwiesen haben.

Samstag, 26. Juni 2010

Elterndemo Berlin 26. Juni 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

und vor Allem - liebe Kinder,

Wir stehen heute und hier für etwas vom Wichtigsten im Leben ein – unsere Kinder.

Wir sind hier, weil wir nicht länger mitansehen wollen und können, wie unsere Kinder den Bezug zu einem Elternteil verlieren, bloss weil sich der rechtliche Status der Beziehung zwischen den Eltern verändert. Egal ob noch nicht, nicht mehr oder überhaupt nie verheiratet – an der Beziehung unserer Kinder zu Mutter und Vater ändert das überhaupt nichts. Kinder brauchen beide Eltern, das ist eine unumstössliche Erkenntnis.

Weshalb aber müssen wir hier stehen, um über etwas zu sprechen, das doch eigentlich selbstverständlich ist? Weshalb braucht es Organisationen wie den VafK, GeCoBi, VeV und all die vielen anderen Organisationen überhaupt?

Ist es denn nicht einfach selbstverständlich, dass ein Kind Mutter und Vater liebt und auch lieben darf und kann?

Nein, geschätzte Anwesende, das ist leider überhaupt nicht selbstverständlich!

Leider ist es immer noch so, dass im Falle von Trennung oder Scheidung viele Kinder den Bezug zu einem Elternteil, meist dem Vater ganz oder teilweise verlieren.

Dies kann viele Ursachen haben:

Zunächst einmal - es gibt Männer die sich aus der Verantwortung stehlen, die Frau und Kind zurücklassen. Ja – diese Männer gibt es und ich schäme mich dafür.

Es gibt aber auch unzählige Frauen, die ihren Männern das Recht auf Kontakt zu den Kindern verwehren, Frauen die sich dabei weder um geltende Gesetze, noch um Urteile noch um das Wohl ihrer Kinder kümmern, sondern lediglich um ihre eigenen Bedürfnisse. Wäre ich eine Frau, ich würde mich für diese Frauen schämen!

Doch ich will hier weder anklagen noch verurteilen.

Ich möchte vielmehr einstehen, für eine Verbesserung der Situation der Kinder.
Unsere Kinder haben es verdient, dass wir ihnen unser Bestes geben.

Wir setzen uns dafür ein, das gemeinsame Sorgerecht, oder wie wir es nennen möchten, die gemeinsame elterliche Verantwortung auch in der Schweiz zum Regelfall zu machen.
Wir fordern, dass die Selbstverständlichkeit der Beziehung zu beiden Eltern auch im Gesetz verankert wird.

Wir verlangen die Abkehr vom überholten Prinzip des Besuchsrechtes, hin zu einer gemeinsamen Elternschaft in welcher beide Elternteile im Interesse der Kinder ihre Rollen als Vater und Mutter übernehmen.

Wir sind überzeugt, dass unser Ansatz richtig ist. Nur gemeinsam erarbeitete Lösungen sind langfristig tragfähig. Und wenn Eltern in der Trennung/Scheidung vorübergehend die Fähigkeit abhanden kommt, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, so sollte sich der Staat nicht darauf beschränken, den Eltern mit dem Scheidungsgericht ein Schlachtfeld zur Verfügung zu stellen, sondern vielmehr darauf hin arbeiten, den Eltern Möglichkeiten aufzuzeigen, zusammen Lösungen zu finden.

Das Geld welches heute in die unentgeltliche Rechtspflege fliesst, und dort zur Fortführung der Kampfscheidungsschlacht verschwendet wird , dieses Geld wäre sicherlich sinnvoller eingesetzt in Mediationssitzungen welche lösungsorientiert und zielgerichtet die Erhaltung der gemeinsamen Elternschaft anstreben.

Doch dazu muss sich nicht nur die Gesetzeslage ändern! Es braucht auch eine veränderte, modernisierte Denkweise in der Gesellschaft und insbesondere in den Behörden.

Partnerschaftliche Lösungen setzen eine gleichberechtigte Ausgangslage voraus. Es kann nicht länger angehen, dass wie in der heutigen Situation ein Elternteil ein Quasi-Vetorecht hat und damit jeden partnerschaftlichen Ansatz schon im Anfangsstadium zunichte machen kann.


Gleichstellung lautet das Schlagwort. Gleichstellung von Mann und Frau braucht es nicht nur in der Wirtschaft, wo Männer und Frauen gleiche Löhne für gleiche Arbeit fordern.

Gleichstellung braucht es auch in der Familie, damit die Kinder eine gleichwertige Beziehung zu Mutter und Vater leben und pflegen dürfen.

Es kann nicht sein, dass unsere Gerichte und Institutionen weiterhin die gesellschaftliche Realität ausser Acht lassen und am überholten Bild der Frau am Herd festhalten wollen.

Es ist für mich absolut unverständlich, weshalb gerade die Vorreiterinnen der Emanzipation, die Kämpferinnen für die Gleichberechtigung der Frau, in Fällen von Trennung und Scheidung stereotyp fordern, dass die Kinder zur Mutter gehören. Wie kann es sein, dass engagierte, moderne Frauen dafür kämpfen, zur alleinerziehenden Mutter degradiert zu werden, abhängig vom Einkommen des Exmannes, dazu verdammt, 10 oder mehr Jahre lang einer Dreifachbelastung ausgesetzt zu sein? Das verstehe ich nicht, meine Damen und Herren.

Gleichzeitig werden unzählige Väter von ihrer Vaterschaft ausgeschlossen und zum Zahlvater degradiert, obwohl sie gerne ihren Anteil an der Erziehung und Betreuung der Kinder leisten würden.

Ich möchte gerne einmal von den Verfechterinnen solcher Konstellationen hören, wie sie sich denn zu Besuchsrechtsverweigerungen stellen, wie sie die mutwillige Erhöhung der Belastung durch Verweigerung von Besuchszeiten rechtfertigen, während sie gleichzeitig die Belastung der Frauen beklagen.

Ich fordere die Behörden auf, endlich aufzuhören, Väter als Konfliktpotential zu betrachten, sondern zu begreifen, dass viele Väter hartnäckig bleiben, gerade weil sie nicht abgeschoben werden wollen. Väter die konsequent mitreden wollen sind keine Störefriede meine Damen und Herren, sie sind engagierte Väter. Sie wollen an der Erziehung ihrer Kinder teilhaben, sie wollen ihren Teil leisten, auch, oder gerade wenn das ihrer Expartnerin vielleicht nicht genehm ist. Es geht nämlich um das Bedürfnis der Kinder nach geschlechterübergreifender Erfahrung, und nicht um allfällige Bedürfnisse der Mutter.

Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt nur einen Weg aus dieser Sache – den der unbedingten Gleichberechtigung!

Liebe Kinder, Eure Väter die heute mit Euch hier sind, sie setzen sich dafür ein, dass sie mehr Zeit mit Euch verbringen dürfen.

Wir sind angetreten, das Gesetz und die Realität in diesem Punkt zu verändern. Es ist mir klar, dass es für unsere Kinder, für unsere aktuellen Situationen zu spät kommen wird.

Unser Weg ist der Gleiche, auch wenn sich unsere Rechtssysteme unterscheiden mögen. Wir können voneinander lernen, von gegenseitigen Erfahrungen profitieren.

Aus diesem Grund pflegen wir einen guten Kontakt zum und mit dem VafK und anderen Gruppierungen in Deutschland, Österreich und verschiedenen Ländern der Welt.

Ich wünsche Ihnen und mir – uns Allen eine grossartige Kundgebung und möglichst viele offene Ohren und Herzen.