Dienstag, 12. November 2013

Gemeinsames Sorgerecht jetzt!

Bald 5 Monate ist es her, seit das Parlament in der Schlussabstimmung die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge beschlossen hat.
Vor bald einem Monat ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen.

Und nun, kurz vor der geplanten Einführung per 1.1.2014, stemmt sich urplötzlich die KOKES (Konferenz der Kantone für Kinder- und Erwachsenenschutz) dagegen. Die Begründung im Brief der KOKES klingt eher fadenscheinig. Es wird davon gesprochen, dass die Behörden überlastet seien und deshalb kein neues Gesetz einführen könnten. Es wird angeregt, die Einführung um mindestens ein Jahr zu verschieben, am besten gleich bis zur Einführung des Unterhaltsrechts.

Worum geht es genau?
Vor knapp einem Jahr wurden die neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden eingeführt. Sie lösten im ganzen Land die bisherigen Vormundschaftsbehörden ab. Ziel der Änderung war, eine Professionalisierung der Behörden zu erreichen. Dies sollte zu verbesserten Abläufen und damit zur rascheren Behandlung der anstehenden Fälle führen.

Das Gegenteil ist passiert. Schon seit Monaten hört man aus allen Kantonen, dass die KESB überlastet sind, die Verfahrensdauer sich ungebührlich verlängert hat und die betroffenen Kinder und ihre Eltern teilweise monatelang auf Antwort warten müssen.

Das neue Gesetz zur gemeinsamen elterlichen Sorge soll unter anderem dazu führen, dass Sorgerechtsstreitigkeiten wie sie das heutige Gesetz täglich produziert, eher zu Ausnahmen werden. Dies würde indirekt auch bedeuten, dass die Behörden zumindest in diesem Bereich von der Arbeit entlastet würden.
Natürlich ist zunächst mit einem Anstieg der Anträge zu rechnen, zumal das Gesetz mit einer gewissen Rückwirksamkeit versehen wird. Dieser "Ansturm" wird sich aber vermutlich in Grenzen halten und sollte, verteilt auf alle Kantone nicht zu einem "Zusammenbruch des Vollzugs" führen, wie es im Brief der KOKES heisst.

Mit der Andeutung zum Unterhaltsrecht erhält der Brief der KOKES eine ganz andere, eher bittere Beinote. In der politischen Debatte vor der Abstimmung des Parlamentes war es immer wieder darum gegangen, die beiden Vorlagen zu verknüpfen. Wir haben uns seinerzeit vehement dagegen gewehrt, da eine solche Verknüpfung zu einer ungebührlichen Verzögerung der gemeinsamen elterlichen Sorge geführt hätte. Das Parlament hat diese Haltung mehrfach bestätigt und schlussendlich auch so verabschiedet. Der klare Wille des Parlamentes ist es, das Sorgerecht unabhängig vom Unterhaltsrecht einzuführen.

Liest man den Brief der KOKES unter diesem Gesichtspunkt, kommt leicht der Verdacht auf, dass es sich hier um ein allerletztes, ziemlich unlauteres Mittel handelt, den politischen Willen zu missachten und durch die Hintertür doch noch eine Verknüpfung der beiden Themen zu erreichen.

Wir haben daher heute massiv gegen dieses Ansinnen der KOKES protestiert. In einem offenen Brief wandten wir uns heute direkt an die KOKES. Zusammen mit uns haben die CVP-Frauen, die FDP-Frauen, donna2 und mannschafft den offenen Brief unterzeichnet.

Brief der KOKES an Bundesrätin Sommaruga
Offener Brief VeV an KOKES

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Ist das gemeinsame Sorgerecht nicht einfach ein Placebo, um Männer zu beruhigen? Was regelt das gemeinsame Sorgerecht denn wirklich? Den Wohnort, die Schule, Entscheidungen bei schwerer Krankheit? Ja. Der Partner, der die Kinder betreut wird diese Dinge sicherlich mit dem Anderen besprechen. Auch ohne gemeinsames Sorgerecht. Und ein Unvernünftiger meist die Frau, der weiss genau, wenn er sich nicht dran hält und macht was er will passiert nichts, ausser böser Briefe vom Amt. Es könnte ja das angebliche Kindeswohl gefährden, wenn der renitente Partner bestraft würde! Für Strafzettel und anderes was nichts mit den Rechten des Ex und Zahlpartners zu tun hat, gilt dies natürlich nicht. Da ist das Kindeswohl keinesfalls gefährdet wenn eine Strafe zu bezahlen ist. Lustiger weise wird aber der Zahlpartner -meist Vater- sofort bestraft wenn er nicht zahlen kann. Er wird ruiniert mit Schulden und über den Umweg des fiktiven Gehalts mit Bevorschussung übers Amt werden Alimente vom Vermögen genommen, statt vom Einkommen. Das ist natürlich Recht. Und ebenso natürlich scheint es im Sinne des Kindeswohls zu sein, den Vater zu ruinieren und seiner Zukunftsperspektieven zu berauben, damit die Ex nicht arbeiten muss. Oder damit sie nicht auf den den Gedanken kommt, dass wenn sie die Kinder mehr haben will, als der böse Vater, dass sie dafür dann auch alleine auf zu kommen hat. Auf die Idee dass dies alles eine grosse Lüge ist um den Sozialhifetat zu schonen, auf die Idee kommen wenige...

Was brauchen wir für alle Beteiligten? Keine Beruhigungspillen.
Was wir brauchen sind gleiche Rechte und Pflichten. 50/50 Betreuung als Regel so es einer wünscht. Alles weitere besprechen die Expartner. Wenn die Kummunikation nicht klappt ist Mediation Pflicht. Hier wird schnell deutlich wer blockiert. Der, der nicht bereit ist zu Kompromissen läuft Gefahr seine Rechte nach und nach zu verlieren. So gäbe es von Anfang an die Motivation zur Zusammenarbeit statt zu Konfrontation und Erpressung.

Ach ja Erpressung: Du bekommt die Kinder nur wenn du zahlst, dass ist Erpressung in Tateinheit mit Kindesentführung. Normal geht man für so etwas in den Knast. Es sein denn man erpresst den Expartner. Da ist es erlaubt. Sogar vor Gericht! Das nennt sich dann Kompromiss. Habe ich gerade selber erlebt. S. Bath

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